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Am Anfang des Abschnitts A
sowie am Ende eines Grenzabschnitts wurden sogenannte Dreimärker
gesetzt. Diese dreieckigen Grenzsteine, die ca. 80 cm aus der Erde ragten,
trugen auf jeder Seite neben den Länderbuchstaben
S und
D, der Nummer
des Grenzsteins und dem Buchstaben des Grenzabschnitts auch das Datum des
Versailler Vertrages: 28.06.1919.
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An den übrigen Hauptpunkten
der Grenze wurden sogenannte Hauptgrenzsteine gesetzt. Diese waren
viereckig und ragten in der Regel ca. 60 cm aus der Erde. Sie trugen die
Buchstaben S
und D auf der dem jeweiligen Land zugewandten
Seite sowie Nummer und Abschnitts-Buchstabe auf der dem vorhergehenden
Stein zugewandten Seite.
Da die neue Grenzlinie in
vielen Fällen identisch mit bereits vorhanden Grenzen verlief, wurden nicht
alle Hauptgrenzsteine neu angefertigt. Man nahm stattdessen die bereits
vorhanden Grenzsteine, hat sie auf die neuen Maße zubehauen bzw. die alten
Maße beibehalten und eine neue Beschriftung vorgenommen.
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An weiteren wichtigen
Punkten des Grenzverlaufs wurden sogenannte Sondergrenzsteine
gesetzt. Diese waren kleiner als die Hauptgrenzsteine, von unterschiedlicher
Größe und trugen die Nummer des vorhergehenden Hauptgrenzsteins mit einer
Indexzahl rechts unterhalb.
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An Grenzpunkten, die sich
auf Lagerfelsen befanden, wurde ein Quadrat mit einem Kreuz
eingemeißelt. Länder-Buchstaben und Nummer stehen außerhalb des Quadrates.
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